Bei Heise kann man heute lesen, dass der neue "Hackerparagraph" ab sofort gültig ist. Wie verhält sich das eigentlich mit dem geplanten Bundestrojaner? In Paragraph 202a wird der unbefugte Zugriff auf besonders gesicherte Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen kriminalisiert. Wenn ich jetzt also meine sämtlichen Daten verschlüssele und das BKA diese mit Hilfe des Bundestrojaners von meinem Rechner holt und dann diese Verschlüsselung knackt, kann ich dann das BKA auf Grundlage dieses Paragraphen verklagen? Oder sind staatliche oder polizeiliche Organe grundsätzlich "befugt"?
Labels: Bundestrojaner, Hackerparagraph, Online-Durchsuchung
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