Lohnabhängige Beiträge
Der aktuelle Krankenversicherungssatz liegt bei 14,9 Prozent des Bruttolohns. Davon trägt der Arbeitgeber 7 und der Arbeitnehmer 7,9 Prozent. Damit, so die Theorie, zahlt jeder nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit in das System ein. Niedriges Einkommen, niedriger Beitrag. Hohes Einkommen, hoher Beitrag. So wird heute der Sozialausgleich gestaltet.
Realität
In der Realität schaut das leider etwas anders aus, denn da hat der Gesetzgeber die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Demnach muss ein Arbeitnehmer im Jahr 2010 nur Krankenkassenbeiträge bis zu einem Bruttolohn von 3750 Euro bezahlen. Verdient er mehr, wird der Beitrag trotzdem nur auf die 3750 Euro erhoben. Zudem hat er dann die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln und sich damit dem gemeinschaftlich finanzierten System völlig zu entziehen. Das ist in meinen Augen sozial ungerecht.
Das spricht für die Kopfpauschale
Jeder Mensch hat ob arm oder reich, Wenig- oder Vielverdiener in etwa das gleiche "Risiko" zu erkranken. Ein Vielverdiener wird im Schnitt nicht häufiger krank oder erzeugt höhere Kosten bei einer Erkrankung als ein Wenigverdiener. Im Sinne einer Versicherung ist es nicht logisch, warum für das gleiche Risiko unterschiedlich hohe Beiträge zu zahlen sind. Der Vielverdiener muss ja z.B. auch keine höheren Haftpflichtbeiträge zahlen.
Ein weiteres Argument ist die Entkopplung der Beiträge von den Lohnzusatzkosten. Egal ob Hausmeister oder Manager. Für jeden Mitarbeiter muss der Arbeitgeber den gleichen Beitrag zahlen.
Sozial gerechter
Bei richtiger Ausgestaltung halte ich das System der Kopfpauschale für sozial gerechter als das heutige System. Im Gegensatz zu heute erfolgt der Sozialausgleich dann nicht mehr über die Beiträge sondern über Steuern. Geringverdiener erhalten vom Staat einen Zuschuss zu ihrer Prämie. Dieser Zuschuss wird aus Steuermitteln bezahlt. Die Einkommenssteuer wird auf das gesamte Einkommen erhoben und damit beteiligen sich Vielverdiener auch stärker an der Finanzierung des Sozialausgleichs als es z.B. heute durch die Beitragsbemessungsgrenze der Fall ist.
Vorstellbar wäre z.B. die Erhebung eines "Gesundheitssolis" auf die Einkommenssteuer. So würde z.B. ein Herr Ackermann, der im letzten Jahr fast 10 Millionen Euro verdiente, viel stärker an der Finanzierung beteiligt werden. Statt knapp 560 Euro, so er denn in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wäre, müsste er vermutlich mehrere tausend Euro einzahlen. Zudem könnte er sich nicht mehr durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung der gemeinschaftlichen Finanzierung der Krankenkassen entziehen. Das finde ich gerecht.
Labels: Gesundheit, Krankenkasse, Politik
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