Legale Einschränkung?

Wie heise heute berichtet hat sich der Präsident des BKA, Jörg Ziercke, erneut zum Thema der sog. Kinderporno-Sperren geäußert. Seiner Meinung nach stellt die Menschenwürde der missbrauchten Kinder eine legale Vorgabe zur Einschränkung der Informationsfreiheit der Nutzer dar. Was er aber nicht erklärt ist, wie die Menschenwürde der Kinder durch das Aufstellen eines Stopp-Schildes geschützt wird.

Hinken tut übrigens auch der Vergleich mit dem sofortigen Einschreiten der Polizei bei käuflich in einer Buchhandlung zu erwerbender Kinderpornographie. Dort würden in einem solchen Fall ja schließlich auch nicht einfach nur ein paar Warnhinweise aufgestellt.

Um es nochmal deutlich zu sagen: Ich verurteile und verabscheue die Macher und Konsumenten von Kinderpornographie zu tiefst. Aber den Aufbau eines Systems welches dazu geeignet ist jedwede Art von unbeliebsamen Inhalten aus dem Internet zu filtern, ist mit unserer (noch?) freiheitlich und demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren und daher unter allen Umständen abzulehnen.

Und noch ein Hinweis an Frau von der Leyen: Nur weil andere Länder es auch machen, muss es noch lange nicht richtig oder gar wirkungsvoll sein.

Labels: , ,